Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website [shop.hosta-group.com] und die dazugehörigen deutschsprachigen Unterseiten der
HOSTA – Werk für Schokolade-Spezialitäten GmbH & Co. KG (nachfolgend „Hosta Group“)
Die Hosta Group ist bestrebt, ihre digitalen Angebote im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), der EU‑Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) sowie der hierfür maßgeblichen europäischen Norm EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA barrierefrei zugänglich zu machen
Stand dieser Erklärung: [31.03.2026]
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website shop.hosta-group.com ist nach einer internen Bewertung weitgehend vereinbar mit den Anforderungen der EN 301 549 in der Fassung 3.2.1, die für Webangebote auf die WCAG 2.1 AA verweist.
Insbesondere wurde auf folgende Aspekte geachtet:
· Klare Seitenstruktur mit logisch aufgebauter Navigationshierarchie.
· Responsives Design zur Nutzung auf unterschiedlichen Bildschirmgrößen (Desktop, Tablet, Smartphone).
· Vollständige Bedienbarkeit zentraler Funktionen mit der Tastatur (ohne Maus), inklusive sichtbarer Fokuskennzeichnung.
· Ausreichende Farbkontraste zwischen Texten und Hintergründen, Verzicht auf blinkende oder stark flackernde Inhalte.
· Beschriftete und verständlich aufgebaute Formulare (z. B. Kontaktformulare), die mit Hilfstechnologien nutzbar sind.
Für Produkt‑ und Inhaltsbilder werden schrittweise Alternativtexte (Alt‑Texte) hinterlegt, die wesentliche Merkmale des dargestellten Produkts (z. B. Marke, Produktkategorie, Besonderheiten) beschreiben, um die Wahrnehmbarkeit mit Screenreadern zu verbessern.
Derzeit noch bestehende Barrieren
Trotz unserer Bemühungen kann es vorkommen, dass einzelne Inhalte oder Funktionen noch nicht vollständig barrierefrei sind. Dazu können insbesondere gehören:
· Vereinzelte ältere Inhalte ohne vollständig aussagekräftige Alternativtexte.
· Dokumente (z. B. PDF‑Dateien), die noch nicht in einem barrierefreien Format vorliegen.
· Einzelfälle, in denen die Tastaturbedienung oder die Fokusreihenfolge noch nicht optimal umgesetzt ist.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu identifizieren und im Rahmen unserer technischen und organisatorischen Möglichkeiten zu beseitigen. Priorität haben dabei Inhalte und Funktionen, die für Kundinnen und Kunden im Zusammenhang mit unseren Waren und Dienstleistungen besonders wichtig sind (z. B. Informationen zu Produkten, Kontakt‑ und Serviceangebote).
Verfahren zur Bewertung der Barrierefreiheit
Die Beurteilung der Barrierefreiheit der Website shop.hosta-group.com beruht derzeit auf:
· Internen Prüfungen anhand der EN 301 549 und der WCAG 2.1 AA.
· Technischen Tests mit automatisierten Prüfwerkzeugen und manuellen Stichproben.
· Rückmeldungen von Nutzerinnen und Nutzern, die uns auf mögliche Barrieren hinweisen.
Die Überprüfung der Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess, insbesondere im Zuge von Design‑Anpassungen, technischen Weiterentwicklungen und der Erweiterung von Inhalten.
Wenn dir Barrieren auf unserer Website auffallen oder du Hinweise und Anregungen zur Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit hast, kontaktiere uns bitte.
Wir bitten darum, nach Möglichkeit folgende Angaben zu machen:
· Die genaue URL bzw. Beschreibung der betroffenen Seite oder Funktion.
· Eine Beschreibung der wahrgenommenen Barriere.
· Ggf. verwendetes Endgerät, Betriebssystem, Browser und Hilfstechnologien.
Ansprechpartnerin:
HOSTA – Werk für Schokolade-Spezialitäten GmbH & Co. KG
Greutstraße 9
74597 Stimpfach‑Randenweiler
Deutschland
E‑Mail: info@hosta-group.com
Wir werden dein Anliegen prüfen und dir in angemessener Frist mitteilen, welche Maßnahmen wir ergreifen können.
Durchsetzung und weitere Rechte
Soweit die Website und die über sie angebotenen Dienste unter den Anwendungsbereich des BFSG fallen (insbesondere bei Angeboten, die sich an Verbraucherinnen und Verbraucher richten), unterliegt Hosta Group den gesetzlichen Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen.
Solltest du der Auffassung sein, dass du durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer digitalen Angebote benachteiligt wirst, kannst du dich – neben der direkten Kontaktaufnahme mit uns – an die zuständigen Marktüberwachungs‑ oder Aufsichtsbehörden wenden. Informationen zu Zuständigkeiten und Verfahren stellen die Bundes‑ und Landesbehörden auf ihren Websites zur Verfügung.